Das spanische Recht legt die folgenden Anforderungen an personenbezogene Daten fest, die wir pro Person an das Innenministerium weitergeben müssen.
Wir benötigen im Voraus die Namen, Adressdaten, Telefonnummer, E-Mail-Adresse jeder Person sowie eine Kopie des Reisepasses, DNI, NIE oder CIF usw. (PS. muss eine Kopie eines gültigen Personalausweises sein). Wenn Jugendliche unter 14 Jahren mitreisen, müssen sie uns auch ihre Beziehung mitteilen.
Wir bitten Sie, uns diese Informationen mindestens 2 Tage vor Anreise mitzuteilen. Sofern uns die angeforderten Informationen nicht vorab zur Verfügung gestellt wurden, ist es uns gesetzlich nicht gestattet, den Zutritt zur Finca Bilou zu gewähren.
Neue gesetzliche Regelungen in der valencianischen Gemeinschaft ab August 2024 für alle offiziell in der valencianischen Gemeinschaft registrierten Ferienhäuser.
Bei Aufenthalten von bis zu 10 Nächten gilt dies als Touristenunterkunft und fällt daher unter einen Touristenvertrag.
Bei Aufenthalten von mehr als 10 Tagen gilt der Aufenthalt gemäß Gesetzesdekret 9/2024 der Generalitat Valencia als Saisonmiete und die Unterzeichnung eines Saisonmietvertrags ist erforderlich.